Ausbildung

Allgemeine Informationen rund um Deinen Führerschein

Prüfungen

Hier möchten wir Dir ein paar Empfehlungen und Hinweise mit auf den Weg geben, die auf jahrzehntelanger Erfahrung beruhen. Wenn Du diese Tipps beachtest, wirst Du Deine Ausbildung schon bald erfolgreich abschließen können!

Wir raten Dir ...

– Deinen Führerscheinantrag umgehend bei Deinem zuständigen Ordnungsamt abzugeben. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde liegt zwischen drei bis sechs Wochen, manchmal auch länger.
– Dein Lehrmaterial konzentriert durchzuarbeiten, da es prüfungsrelevant ist.

Du musst ...

– am theoretischen Unterricht teilnehmen; dies ist gesetzlich vorgeschrieben
– die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von Sonderfahrten (diese richten sich nach der Führerscheinklasse) absolviert haben.

Wir bitten dich ...

– dem Unterricht aufmerksam zu folgen. Dadurch wird sich Dein Verständnis für die Zusammenhänge von Theorie und Praxis verbessern. Dies hilft Dir außerdem, Fahrstunden zu sparen.
– Fahrstunden-Termine zu vereinbaren, die Du einhalten kannst. Solltest Du einen Termin mal nicht einhalten können, informiere Deinen Fahrlehrer bitte umgehend, spätestens jedoch zwei Werktage vorher.
– … bei gesundheitlichen oder körperlichen Beeinträchtigungen um eine Information. Wir bemühen uns, für Dich eine individuelle Lösung finden.
– uns umgehend zu informieren, sollte Dein zuständiges Ordnungsamt Auflagen für Deinen Führerscheinerwerb erteilt haben.
– uns frühzeitig über Termine zu informieren, an denen Du keinesfalls an einer Prüfung teilnehmen kannst.
– uns umgehend zu informieren, sollten unvorhergesehene Ereignisse Deine Ausbildung gefährden.

Du solltest ...

– vor Beginn Deiner Ausbildung über Deine Vorstellungen hinsichtlich Ausbildungszeit, Ausbildungsfahrzeug und Prüfung sprechen.
– Als Brillenträger solltest Du Deine Brille ständig tragen, vor allem wenn sie Dir erst kürzlich vom Augenarzt verordnet wurde. Deine Augen müssen sich erst an die Brille gewöhnen.

Wir dürfen ...

– Dich nur zur Prüfung anmelden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und Dein zuständiger Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs besitzt.

Wir müssen ...

– dem Prüfer eine Bescheinigung über den Umfang Deiner theoretischen und praktischen Ausbildung – mit Deiner Unterschrift – vorlegen.

Wir sorgen dafür ...

– dass Du durch uns bestens auf Deine Prüfung vorbereitet wirst.
– dass Du umfassend mit den Gefahren und Risiken des Straßenverkehrs vertraut gemacht wirst.
– dass Du partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr lernst. So wirst Du die Voraussetzung schaffen, vorausschauend, sicher und umweltschonend fahren zu können.